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Bund präsentiert Umsetzungspläne für das Passivrauch-Gesetz

#VERSCHIEDENES #ZIGARREN 7. Juli 2009

Seit Anfang Monat läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung, die das Passivrauchgesetz des Bundes konkretisieren soll. In den Erklärungen zur Verordnung heisst es unter anderem:

Veranstaltungen von privaten Clubs oder Vereinen in einem geschlossenen Raum, die nicht öffentlich zugänglich sind, fallen dennoch in den Geltungsbereich des Gesetzes, wenn mindestens zwei Personen dort arbeiten.

Dass die Vereinslösung in der Schweiz nicht funktioniert, wenn damit Arbeitsstellen verbunden sind, liess der Gesetzestext erwarten.

Zweitens definiert die Verordnung, was unter einem geschlossenen Raum zu verstehen ist:

Ein Raum muss eine Öffnung von mindestens der Hälfte des Daches oder der Seitenfläche aufweisen, damit er nicht mehr als geschlossen gilt. In Räumen, bei denen nur eine Seite oder ein kleiner Teil des Daches ins Freie offen sind, bleibt die rauchbelastete Luft drinnen und zirkuliert nur ungenügend. Die sich darin aufhaltenden Personen sind daher dem Rauch fast ebenso stark ausgesetzt wie in einem vollständig geschlossenen Raum. Aus diesem Grund sind Bereiche, die auf einer Seite durch grosse Glaswände abgetrennt sind, und grossteils durch Markisen geschlossene Terrassen oder lange und schmale Räume mit zwei kleinen Seitenöffnungen am Ende in jedem Fall als geschlossene Räume zu betrachten. Die Öffnungen müssen direkt nach aussen, d. h. ins Freie, geöffnet sein. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich immer um einen geschlossenen Raum. Dies gilt beispielsweise bei einer Kaffeehausterrasse in einem Einkaufszentrum, weil das Einkaufszentrum an sich als geschlossener Raum gilt.

Die «Kaufhausterassen»-Passage erinnert ein bisschen an die neue Davidoff Lounge im Credit Suiss Lichthof in Zürich. Weil das Gesetz aber gleichzeitig bediente Fumoirs zulässt, dürften die Konsequenzen dieser strengen Auslegung nicht sehr dramatisch sein – der Wintergarten oder das Partyzelt wird dann einfach zum Fumoir.

Echtes Unheil für zigarrenfreundliche Gastronomie-Angebote droht erst durch die Rauchverbots-Initiative der Lungenliga.

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