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Bundesgericht beurteilt St. Galler Rauchverbot als verfassungskonform

#POLITISCHES #ZIGARREN 18. Februar 2011

Seit einem halben Jahr ist bei uns im Kanton St. Gallen das neue Lungenliga-Rauchverbot in Kraft. Rauchen mit Bedienung ist seither in der Gastronomie nicht mehr erlaubt. Die Befürworter einer liberalen Gesetzgebung haben sich nach der Abstimmung in der Vereinigung «Besorgte Liegenschaftseigentümer und Wirte Kanton St.Gallen» zusammengeschlossen und gegen das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen geklagt. Heute meldet das St. Galler Tagblatt, dass die Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen wurde («St. Galler blitzen vor Bundesgericht ab»):

Das Bundesgericht hält im Urteil fest, dass die st.gallischen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen die Wirtschaftsfreiheit nicht verletzen. Es habe bereits mit Urteil vom 23. Februar 2010 eingehend begründet, weshalb das im Kanton St.Gallen geltende Rauchverbot als bundesverfassungskonform zu bewerten sei. Ebenso wenig verletze das st.gallische Recht das Verhältnismässigkeitsprinzip, den Grundsatz von Treu und Glauben, das Rechtsgleichheitsgebot oder die Eigentumsgarantie.

Interessierte finden im Beitrag «Passivrauchgesetze und die Verfassung» weiterführende Informationen zum Thema.

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