Bundesgerichtsentscheid: Rauchverbot in der Shisha-Bar ist zulässig
Der Berner Wirteverband und eine Shisha-Bar wehrten sich vor dem Bundesgericht gegen das Rauchverbot im Kanton Bern. Das Urteil ist gefällt, die Beschwerden wurden abgelehnt. Die Berner Zeitung fasst zusammen («Rauchverbot ist für Wirte zumutbar»):
Das Bundesgericht schreibt nun, die unternehmerische Freiheit der Wirte bleibe trotz des kantonalen Rauchverbots bestehen. Sie könnten ihre Haupttätigkeit – Speisen und Getränke anbieten – weiter ausüben. Das Rauchverbot schränke die Wirtschaftsfreiheit somit nicht direkt ein.
(..) Um das Ziel des Gesetzes, den Schutz vor Passivrauch, zu erreichen, sei diese Massnahme erforderlich, zumal keine mildere Massnahmen erkennbar seien. Ausschankanlagen für die Bedienung der Gäste im Raucherraum erscheinen dem Bundesgericht zudem nicht als unerlässlich.
Für Zigarrenlounges und -händler sind die Erwägungen des Bundesgerichts zur Shisha-Bar wichtig. Das Nichtrauchergesetz sei für die Shisha-Bar kein «faktisches Betriebsverbot»:
Die Bestimmungen gälten zwar auch für das Rauchen von Wasserpfeifen. Doch mit der Möglichkeit zur Errichtung eines [unbedienten] Fumoirs könne die Bar auch weiterhin den Konsum von Wasserpfeifen anbieten. Sie erziele den Grossteil ihres Umsatzes nicht mit den Wasserpfeifen, sondern mit Getränken.
Weil das letzte Wort in dieser Sache wohl mit der Lungenliga-Initiative auf Bundesebene gesprochen wird, hat das Urteil vorallem eine symbolische Bedeutung. Das Argument der Verfassungsmässigkeit haben jetzt nicht wie gehofft die Liberalen, sondern die Rauchverbot-Befürworter auf ihrer Seite.