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Case del Habano Nürnberg: Letzter Ausweg Verfassungsklage

#POLITISCHES #ZIGARREN 13. Juli 2010

Nach der Abstimmung in Bayern wird nach Auswegen und Ideen gesucht, die es Angeboten wie der Casa del Habano in Nürnberg ermöglichen würden, weiter zu bestehen. Eine Türe könnte sich unverhofft in Gestalt der «Ausführungsbestimmungen des Gesundheitsministeriums» öffnen, welche Ausnahmeregelungen für Shisha-Bars, Zigarren-Lounges und ähnliche Angebote enthalten könnte, wie man gestern in der Nürnberger Zeitung lesen konnte.

Wie immer, wennn ein Gesetz Freiheitsrechte einschränkt, stellt sich auch die Frage nach der Verfassungsmässigkeit. Dass in diesem Fall das Volk direkt entschieden hat, tut nichts zur Sache – auch bei Volksabstimmungen setzt die Verfassung die Leitplanken.

Vor zwei Jahren haben sich die deutschen Verfassungsrichter bereits einmal mit Rauchverboten befasst. Damals ging es um die Regelungen in Berlin und Baden-Württemberg. Die Rauchverbote wurden damals als verfassungswidrig beurteilt. Allerdings wurde das Urteil nicht mit der Freiheit von Gastronomen und Gästen begründet, sondern mit der Benachteiligung von kleinen Betrieben gegenüber Grossbetrieben mit abgetrennten Raucherräumen. Ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten wurde sogar explizit als zulässig erklärt, weil der Schutz der Bevölkerung von Gesundheitsgefahren ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut sei.

Die Frage ist jetzt, ob die Richter bei der Beurteilung eines Rauchverbots in der Zigarren-Lounge zu einem anderen Schluss kommen würden, bzw. ob der Gewerbefreiheit in Fällen, wo der Tabakkonsum Hauptzweck und nicht nur Begleiterscheinung ist, mehr Gewicht eingeräumt würde. Über die Chancen einer Verfassungsklage müssen Spezialisten urteilen. Theoretisch wäre Klagen für die Betroffenen in Bayern jedoch eine Option.

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