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Cohiba gewinnt Streit um US-Markenrechte

Ein US-Gericht fällt ein Urteil zu Gunsten von Kuba: Cohiba geniesst auch in den USA Markenschutz.
#MÄRKTE #NEWS #ZIGARREN 6. Januar 2023

Zigarren aus Kuba sind in den USA nicht legal erhältlich – das gilt bis heute. Das Wirtschaftsembargo der USA gegen Kuba, das ab 1960 eingeführt wurde, verbietet die Einfuhr von Waren kubanischer Herkunft, einschliesslich Zigarren. Präsident Obama lockerte die Regeln und erlaubte die Einfuhr für den privaten Gebrauch. Sein Nachfolger Trump machte diese Lockerung aber wieder rückgängig.

Der wichtige US-Markt bleibt der kubanischen Zigarrenindustrie seither verwehrt. Das Embargo hat aber noch weiterreichende Folgen: Die USA verwehrte Kuba den Schutz seiner Markenrechte. So kam es, dass viele kubanische Marken in den USA von Drittpersonen oder Firmen registriert wurden. In einigen Fällen retteten die enteigneten Vorbesitzer aus Kuba ihre Markenrechte in die USA. In anderen Fällen profitierten Firmen ohne Vorleistung oder moralischen Anspruch von den klingenden Namen aus Havanna.

Marken wie Partagas, Cohiba oder Trinidad gehören in Kuba und den USA unterschiedlichen Eignern. Was wird passieren, wenn das Embargo fällt (siehe auch: Das Doppelmarken-Problem)?

Die Rechte an der Marke Cohiba sicherte sich 1978 General Cigar, ein amerikanischer Tabakmulti. Seither produziert General Cigar eine «dominikanische» Cohiba für den amerikanischen Markt – und profitiert als Trittbrettfahrer von der Strahlkraft dieser von den kubanischen Revolutionären gegründeten Premium-Marke.

Seit 25 Jahren wehren sich Kuba und die Vertriebsorganisation Habanos SA in den USA für die Durchsetzung ihrer Rechte. Im Dezember gelang Kuba ein wichtiger Etappensieg: Das Trademark Trial and Appeal Board entschied zugunsten von Kuba und gegen General Cigar. Trotz Embargo muss sich die USA an die «Convención Interamericana para la Protección Comercial y de Marcas» aus dem Jahr 1929 halten, in der festgeschrieben steht, dass es teilnehmenden Ländern nicht erlaubt ist, eine Marken zu registrieren, sofern sie in einem anderen Land bereits etabliert ist und der Anmelder der Marke davon Kenntnis hatte. Dass General Cigar von der Existenz der kubanischen Marke Cohiba wusste, konnte im Prozess mittels interner Dokumente belegt werden.

Das Urteil kann an eine höhere Instanz weitergezogen werden. Wenn es bestätigt wird, wäre es für die Lösung des Doppelmarken-Problems wegweisend.

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