Zurück zur Übersicht

Gesetz zum Schutz vor Passivrauch: National- und Ständerat sind sich einig

#VERSCHIEDENES #ZIGARREN 2. Oktober 2008

Heute sind sich der National- und Ständerat in Sachen Rauchverbote einig geworden. Reine Raucherlokale wird es auch in Zukunft geben, eine Ausnahmebewilligung erhalten aber nur Lokale, die eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Die NZZ fasst zusammen (Ausnahmen vom Rauchverbot für das Gastgewerbe):

Die den Gästen zugängliche Fläche dieser Gaststätten darf nicht grösser als 80 Quadratmeter sein – Toiletten inklusive. Weiter müssen die Raucherräume und -beizen gut belüftet und als Raucherlokale gekennzeichnet sein. Wer ein Lokal für Raucher betreiben will, muss dafür eine Bewilligung einholen. Wirte dürfen zudem abgetrennte und gut belüftete Fumoirs einrichten.

Raucherinnen und Raucher können in den für sie reservierten Lokalen und auch in Fumoirs bedient werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten dieser Tätigkeit im Arbeitsvertrag explizit zustimmen.

Genau ein Jahr nach den ersten Beratungen im Nationalrat und unserer Zigarren-Aktion auf dem Bundesplatz ist das Gesetzgebungsverfahren damit zu einem Ende gekommen. Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauch erlaubt bediente Fumoirs und in Ausnahmefällen Raucherbetriebe. Die Krux der Geschichte: Das Gesetz setzt nur Mindeststandards, welche von den Kantonen beliebig verschärft werden können.

Und auch die Gefahr weiterer Verschärfungen auf Bundesebene ist noch nicht gebannt. Die Lungenliga will die Lancierung einer landesweiten Volksinitiative «für einen besseren Schutz vor Passivrauch» prüfen. Schaurige Anregungen für den Initiativtext liefert heute Aficionado in seinem Blog.

Weiter Entdecken