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Gesetz zum Schutz vor Passivrauch: Ständerat will keine Raucherbetriebe und freie Hand für die Kantone

#VERSCHIEDENES #ZIGARREN 10. März 2008

Vergangene Woche hat der Ständerat das Gesetz zum Schutz vor Passivrauch beraten. In erster Lesung hatte sich der Nationalrat im Herbst für eine liberale Lösung ausgesprochen. Die grosse Kammer stimmte damals der Zulassung von bedienten Fumoirs und der Zulassung von Raucherbetrieben zu, sofern die Einrichtung eines abgetrennten Fumoirs nicht möglich oder unzumutbar wäre.

Der Ständerat hat jetzt den Unzumutbarkeitspassus gestrichen. Wo keine Fumoirs eingerichtet werden können, soll in Zukunft nicht mehr geraucht werden. Immerhin sprach sich die kleine Kammer wie der Nationalrat für die Zulassung von bedienten Fumoirs aus.
Im Ständerat ist auch das unklare Verhältnis zwischen kantonalen Vorschriften und dem Bundesgesetz aufgegriffen worden. Nach dem Willen des Ständerates sollen die Kantone die Vorschriften auf Bundesebene durch eigene Gesetze verschärfen können.

Im Sommer geht das Gesetz zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. Für die Zigarren-Gastronomie und den Zigarren-Fachhandel mit integriertem Lounge-Betrieb wird entscheidend sein, ob der Nationalrat an der Zulassung bewilligter Raucherbetriebe festhält. Alle liberalen Lichtblicke dürften schliesslich wertlos werden, wenn es nicht gelingt, den neuen Zusatz zu streichen, der den Kantonen freie Hand gewährt.

Die Geschichte ist im Sommer aber noch nicht zu Ende. Die Lungenliga hat ein Referendum angekündigt, sofern nicht die Version des Ständerats angenommen wird. Die IG Freiheit will für die Gegenseite das Referendum ergreifen, sollte der Nationalrat im Sommer nicht seine liberalen Position bestätigen.

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