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Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen: Presseschau

#VERSCHIEDENES #ZIGARREN 11. Juni 2008

Die ersten Zeitungen berichten online bereits über die engagiert geführte Debatte im Nationalrat. Der Tagesanzeiger schreibt:

(..) Gleichzeitig hat sich der Nationalrat dafür ausgesprchen, dass die Kantone im Kampf gegen das Passivrauchen strengere Regeln erlassen dürfen als der Bund. Mit diesem Entscheid hat der Nationalrat das Gesetz zur Makulatur gemacht, bevor es überhaupt fertig beraten ist. Bisher haben nämlich alle Kantone, die ein Rauchverbot in Restaurants kennen, strengere Regeln erlassen, als sie das Parlament per Bundesgesetz einführen will. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen – der Entwurf geht zurück an den Ständerat.

Die NZZ titelt «Keine Friedenspfeife zwischen National- und Ständerat» und schreibt:

(..) Die bürgerlichen Befürworter argumentierten, es drohten existenzielle Schwierigkeiten für kleine Beizen gerade in ländlichen Gegenden. 30 Prozent der Gäste würden ausbleiben. Im Sinne einer liberalen Lösung müsse es möglich bleiben, dass sich Raucher in einem Restaurant treffen könnten. Der Schutz vor dem Passivrauchen sei dadurch gewährleistet, dass die Gastrobetriebe ja grundsätzlich rauchfrei sein müssten. Verschiedene Redner warfen der Minderheit mangelnde Toleranz vor. Die SVP-Vertreter Roland Borer (Solothurn) und Christian Miesch (Basel-Land) sprachen sogar von Taliban und Landvögten.

20 Minuten liefert passend zum Ausgang der Debatte eine interaktive Rauchverbotslandkarte der Schweiz.

Die Lungenliga ist der Ansicht, dass sich der Nationalrat von den Wirten habe übertölpeln lassen. In einer Stellungnahme droht der Verband mit einer Volksinitiative:

Nur ein Bundesgesetz, welches eine einheitliche Lösung anstrebt und nicht verwässert wird, schützt die Bevölkerung wirksam vor den gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens. Die Lungenliga nimmt den Willen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Der Delegiertenrat der Lungenliga wird am 19. Juni 2008 über die Lancierung einer Volksinitiative und über deren Forderungen entscheiden. Eine allfällige Volksinitiative wird einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fordern und damit weiter gehen als die Varianten des Nationalrats und des Ständerats.

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