Passivrauch-Fakten
Rauchverbote in der Gastronomie werden mit Verweis auf die Gefährdung des Personals durch den Passivrauch erlassen. Auf wie wackeligen Füssen die Studien stehen, welche die Passivrauch-Gefahr quantifizieren, zeigt eine neue Untersuchung der deutschen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BNG).
Anders als die von der Politik zitierten Studien, welche die Passivrauch-Gefährdung mit statistischen Hochrechungen herleiten, hat die BNG echte Krankendaten von 650’000 Mitgliedern ausgewertet. Das Ergebnis:
Es liegt folgende Situation vor: 300 Fälle / 100’000 Mitarbeitende / Jahr Lungenkarzinome bedingt durch Passivrauch in der deutschen Gastronomie, errechnet über die vom Münchener Lehrstuhl für Arbeitsmedizin vertretene Mathematik.
2 Fälle / 100’000 Mitarbeitende / Jahr, die aus den tatsächlich gezählten Lungenkarzinomfällen bei Versicherten der Gastronomie resultieren. Da die Aktiv- und Passivraucher zusammengenommen sind und auch unterhalb des Bevölkerungsschnittes liegen, können wir die Aussage machen, dass für die Versicherten der deutschen Gastronomie die Wissenschaftsaussagen, die in politische Handlungen umgesetzt wurden, nicht stimmen.
Mit bestem Dank an Philipp Schuster für den Hinweis.