Rauchverbot in Tabakläden schränkt persönliche Freiheit übermässig ein
Übernächste Woche stimmt Genf über eine kantonale Rauchverbots-Initiative ab. Nach dem Vorbild von Bayern sieht die Vorlage unter anderem ein Verbot von Fumoirs in der Gastronomie vor, und geht somit weiter als alle bisherigen Regelungen der Schweiz.
Wie die NZZ im Artikel Genf stimmt über Rauchverbotsinitiative ab schreibt, wurde die Verfassungsmässigkeit der Initiative vor der Abstimmung vom Bundesgericht beurteilt. Das oberste Schweizer Gericht erachtet die Initiative zwar als zulässig, kommt aber gleichzeitig zum für die Zigarrenbranche wichtigen Schluss, dass ein Rauchverbot in Tabakläden die persönliche Freiheit übermässig einschränken würde und deshalb nicht zulässig sei.
Die NZZ befasst sich auch mit der Frage, inwiefern ein allfälliges Bundesgesetz die strengen kantonalen Regelungen wieder ausser Kraft setzten könnte. Zwar gilt grundsätzlich: Bundesrecht bricht kantonales Recht. Allerdings, so die Meinung von Experten, sind die Kantone frei, restriktivere Bestimmungen zu erlassen, sofern sie zur Ansicht kämen, dass auf diese Weise das angestrebte Ziel des Bundesgesetztes besser erreicht werden könne.
Das letzte Wort in der Schweizer Anti-Raucher-Debatte werden deshalb vermutlich die Gerichte haben. Sie werden klären müssen, ob das nationale Parlament mit einer liberalen Regelung Mindestvorgaben für den Nichtraucherschutz machte, oder ob im Gesetz ganz im Gegenteil die maximal zulässigen Einschränkungen der Freiheitsrechte festgeschrieben wurden.