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Rechstgutachten für den Verband Schweizerischer Zigarrenfabrikanten

#POLITISCHES #ZIGARREN 1. April 2010

Im Beitrag Rauchverbot im Tabakgeschäft habe ich gestern auf den 20 Minuten-Artikel «Das Rauchverbot ist ein Berufsverbot» hingewiesen. Heute legt 20 Minuten nach und berichtet von einer «Solidaritätswelle für das Tabaklädeli». Unter anderem habe sich der Präsident des Verbandes Schweizerischer Zigarrenfabrikanten bei Tabaklädeli-Inhaber Oskar Brühwiller gemeldet:

Er gestand, man sei sich der Problematik bisher zu wenig bewusst gewesen, und sicherte Brühwiller die volle Unterstützung zu. «Wir müssen die neue Situation zuerst analysieren, werden allenfalls ein Rechtsgutachten einholen und schauen, was dieses ergibt», so Zgraggen.

Die rechtliche Situation wurde hier im Blog wiederholt beleuchtet (vlg. Passivrauchgesetze und die Verfassung). Die Situation für das Tabaklädeli sieht folgendermassen aus:

Zusammengefasst ist eine Klage gegen das kantonale Gesetz also möglich, nützt aber nichts mehr, weil auch das Bundesgesetz das Rauchen im Tabaklädeli verbietet.

Die Medienpräsenz des Tabaklädeli ist gut für unsere Sache; vor der Abstimmung über die Lungenliga-Initiative in St. Gallen haben wir ebenfalls mit dem Rauchverbot im Tabakladen argumentiert, wohlwissend, dass das Tabaklädeli, anders als das La Corona in Rapperswil, eigentlich gar nicht betroffen war. Weniger Verständnis habe ich für direkt betroffene Verbände, die jetzt, vier Jahre nachdem das Thema lanciert wurde, die «Situation analysieren» wollen.

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