Rechstgutachten für den Verband Schweizerischer Zigarrenfabrikanten
Im Beitrag Rauchverbot im Tabakgeschäft habe ich gestern auf den 20 Minuten-Artikel «Das Rauchverbot ist ein Berufsverbot» hingewiesen. Heute legt 20 Minuten nach und berichtet von einer «Solidaritätswelle für das Tabaklädeli». Unter anderem habe sich der Präsident des Verbandes Schweizerischer Zigarrenfabrikanten bei Tabaklädeli-Inhaber Oskar Brühwiller gemeldet:
Er gestand, man sei sich der Problematik bisher zu wenig bewusst gewesen, und sicherte Brühwiller die volle Unterstützung zu. «Wir müssen die neue Situation zuerst analysieren, werden allenfalls ein Rechtsgutachten einholen und schauen, was dieses ergibt», so Zgraggen.
Die rechtliche Situation wurde hier im Blog wiederholt beleuchtet (vlg. Passivrauchgesetze und die Verfassung). Die Situation für das Tabaklädeli sieht folgendermassen aus:
- St. Gallen schliesst Raucherbetriebe generell aus (Lungenliga-Initiative). Gegen dieses Gesetzt könnte grundsätzlich wegen einem Verstoss gegen die Verfassung geklagt werden (so ohne Erfolg geschehen in Bern).
- Gegen das jetzt in Kraft tretende Bundesgesetz kann nichts mehr unternommen werden, weil die Schweiz auf Bundesebene keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt.
- Das Tabaklädeli ist kein Restaurationsbetrieb, deshalb sieht auch das Bundesgesetz keine Ausnahmen vor. Die Möglichkeit, einen Raucherbetrieb zu führen, ist «Restaurations- und Hotelbetrieben» (Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen Art. 3 Abs. 2) vorbehalten.
Die Medienpräsenz des Tabaklädeli ist gut für unsere Sache; vor der Abstimmung über die Lungenliga-Initiative in St. Gallen haben wir ebenfalls mit dem Rauchverbot im Tabakladen argumentiert, wohlwissend, dass das Tabaklädeli, anders als das La Corona in Rapperswil, eigentlich gar nicht betroffen war. Weniger Verständnis habe ich für direkt betroffene Verbände, die jetzt, vier Jahre nachdem das Thema lanciert wurde, die «Situation analysieren» wollen.