Urteilsbegründung
Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts löst zwiespältige Gefühle aus, denn begründet wird das Urteil nicht mit der Freiheit von Gastwirten und Gästen, sondern mit der Benachteiligung von kleinen Betrieben gegenüber Grossbetrieben mit abgetrennten Raucherräumen. Die Zeit fasst die Begründung im Artikel «Verfassungsrichter kippen striktes Rauchverbot» zusammen:
Zwar ist den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. «Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren – wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf – ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut», sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Wenn aber – wie in Baden-Württemberg und Berlin – größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine «Eckkneipen» geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die «getränkegeprägte» Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.