Wie es in St. Gallen nach dem Fumoir-Vorstoss weitergeht
Der Vorstoss zur Entschärfung des Rauchverbots im St. Galler Kantonsparlament sorgte für eine einige Überraschung, aber auch für Unsicherheit bei den direkt Betroffenen. Mein Kollege Thomas Portmann hat beim Sozial- und Gesundheitsdepartement des Kantons nachgefragt, wie es jetzt weitergeht. Wie sich herausstellt, steht die Motion am Anfang eines langen Prozesse mit vielen Hürden. In der nachfolgenden Grafik habe ich die Etappen auf dem Weg zu einer Gesetzesänderung schematisch dargestellt.

Mit der Motion, die vom Kantonsrat an die Regierung übermittelt wurde, hat die Regierung den Auftrag erhalten, das bestehende Nichtrauchergesetz so abzuändern, dass bediente Fumoirs wieder erlaubt sind. Die Regierung ist nun verpflichtet, einen neuen Gesetzesentwurf mit den gewünschten Gesetzesänderungen zu erarbeiten. In diesem Stadium befinden wir uns im Moment.
Sobald der geänderte Gesetzesentwurf fertig ist, legt die Regierung ihren Vorschlag dem Kantonsrat vor, wo über die Änderungen abgestimmt wird. Wenn in der Abstimmung 2/3 der Parlamentarier zustimmen, sind die Änderungen provisorisch angenommen. Danach beginnt eine Referendumsfrist. Wenn 4000 Unterschriften zusammen kommen, wird der geänderte Gesetzestext dem Volk vorgelegt. Nimmt der Rat die Gesetzesänderungen an, die 2/3 Mehrheit wird aber nicht erreicht, hat dies zur Folge, dass ohne Referendum eine Volksabstimmung angesetzt wird. Dieser Fall ist der wahrscheinlichere, weil auch die Motion nicht mit der benötigten 2/3 Mehrheit überwiesen wurde. Zwischen der Behandlung im Kantonsrat und der Volksabstimmung vergeht in der Regel etwa eine Jahr.
Zusammengefasst heisst dies: Bis auf weiteres ändert sich an der gesetzlichen Lage in St. Gallen nichts. Wahrscheinlich kommt es zu einer Volksabstimmung. Eine Annahme zwar möglich, aber zumindest unwahrscheinlich, hat sich das Stimmvolk doch vor zwei Jahren gegen die Bundeslösung mit bedienten Fumoirs ausgesprochen und für die Variante ohne Ausnahme gestimmt.