6,6 Meter Sicherheitsabstand
Rauchen in den eigenen vier Wänden bleibt hierzulande weiterhin erlaubt. Immonet.de hat die aktuelle deutsche Rechtssprechung zusammengefasst:
In der Wohnung und auf dem Balkon darf geraucht werden. Grund: nach Ansicht der Gerichte gilt das Rauchen in den eigenen vier Wänden als „Konsequenz freier Willensentscheidung, als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung.“ (Landgericht Köln, AZ: 9 S 188/98 und Landgericht Paderborn, AZ 1 S2/00).
Weniger gemütlich ist die Lage für Raucher in Kalifornien. Nach Belmont hat jetzt laut Spiegel Online eine zweite kalifornische Stadt eine Verordnung erlassen, die das Rauchen in Mietwohnungen verbietet. Schon in Kraft ist in der selben Stadt eine Bestimmung, die das Rauchen unter freiem Himmel regelt.
Im Nichtraucher-Pionierstädchen Belmont gilt für das Rauchen im Freien gemäss Spiegel Online eine ganz besondere Bestimmung:
Zwar darf in Belmont noch auf dem Bürgersteig geraucht werden – allerdings nur, solange der Flaneur einen Sicherheitsabstand von 6,6 Metern zum nächsten Hauseingang oder Fenster einhält.