«Für ein liberales Rauchergesetz!»
Die Lungenliga rechnet damit, dass die notwendigen Unterschriften für ihre kompromisslose Initiative «Schutz vor Passivrauchen» noch im März zusammen kommen. Jetzt ist die Unterschriftensammlung für die vernünftige Gegeninitiative der IG Freie Schweizer Wirte lanciert worden. Unterschriftsbogen sind hier erhältlich.
Eidgenössische Volksinitiative «für ein liberales Rauchergesetz»
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 118 Abs. 3 (neu) und 4 (neu)
3) Über Rauchverbote in Innenräumen befindet einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:
a. Restaurations- und Hotelbetrieben;
b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;
c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen.
4) Öffentliche Innenräume, an denen geraucht werden darf, müssen entsprechend beschildert werden.