Fumoir vor dem Bundesgericht
In Bern hat der Regierungsrat im April Ausführungsbestimmungen für das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen erlassen. Die Berner Wirte wehren sich jetzt dagegen, wie 20 Minuten schreibt:
Der bernische Wirte- und Hotelierverband GastroBern ficht die Ausführungsbestimmungen des Kantons zum Gesetz über den Schutz vor Passivrauch vor Bundesgericht an.
(..) Den Wirten missfällt vor allem, dass die Gaststube nicht Fumoir sein darf und dass in diesen abgetrennten Raucherbereichen weder Bar noch Buffet zugelassen sind. Das sei unpraktikabel.