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Gerichtserfolg gegen US-Cohibas

#ZIGARREN 17. Dezember 2009

Zu den Folgen des amerikanischen Handelsembargos gegen Kuba gehörte es, dass die kubanische Zigarrenhersteller ihre Marken in den USA nicht mehr schützen konnten. Die Situation wurde von amerikanischen Firmen ausgenützt, welche Zigarren aus anderen Provenienzen mit Marken wie Cohiba, Partagas und Romeo y Julieta schmückten und vom Prestige dieser Namen profitierten. Diese Doppelmarken-Situation zählt zu den Problemen, die vor einer allfälligen Aufhebung des Embargos gelöst werden müssen.

Jetzt kann Kuba in dieser Frage einen Sensationserfolg feiern, wie Habanos meldet (A new positive decision in USA in favor of Cubatabaco). Dem Bericht zufolge hat ein US Gericht der US Cohiba-Produzentin General Cigar untersagt, die Marke Cohiba zu nutzen. «Richter Sweet befand, dass die einzigartige Reputation von Cohiba für Exzellenz so stark sei, dass U.S. Kosumenten die Bezeichnung Cohiba in erster Linie mit der kubanischen Marke Cohiba verbinden würden. Dies obwohl Cohiba – das Original – in den USA nicht verkauft werden dürfe. Nach Richter Sweet würde General Cigar Cohiba bewusst kopieren und dadurch ein Plagiat schaffen.»

Noch ausstehend ist die Entscheidung des Gerichts über eine allfällige Entschädigung der kubanischen Zigarrenindustrie. General Cigar will das Urteil gemäss Habanos anfechten, bis auf weiteres bleiben die Cohiba-Plagiate deshalb im Handel.

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