Nationalrat will Nichtraucherschutz mit Augenmass
Der Nationalrat will Nichtraucher vor Passivrauch schützen, stellt sich aber gegen eine übermässige Bevormundung von Tabak-Konsumenten. Mit 109 zu 52 Stimmen hat er heute Mittag einer angepassten Variante des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen zugestimmt.
Das Gesetz, das die grosse Kammer nach über zwei Stunden Debatte verabschiedet hat, beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Räumen, an Arbeitsplätzen und in der Gastronomie. Die Gastronomie hat allerdings die Möglichkeit, bediente Fumoirs einzurichten. Sofern eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist, kann ein Betrieb als Raucherlokal deklariert werden. Die entsprechenden Minderheitsanträge wurden angenommen.
Der vorläufige Entscheid des Nationalrats – auch der Ständerat muss noch über das Gesetz beraten – ist für die Zigarren-Branche von grosser Bedeutung. Tritt das Gesetz in dieser Version in Kraft, haben insbesondere Smoker-Lounges, die speziell auf die Bewirtung von Zigarren-Geniessern ausgerichtet sind, oder Fachhändler mit integriertem Lounge-Betrieb, die Möglichkeit, weiter zu existieren. Das drohende generelle Rauchverbot ohne Ausnahmen steht nicht mehr zur Diskussion.
Schliesslich hat der Nationalrat eine Übergangsfrist beschlossen. Betroffene Lokale haben zwei Jahre Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.