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Neue Zollfreigrenze für Zigarren

#MÄRKTE #ZIGARREN 3. April 2014

Am 1. Juli treten neue Zollfreigrenzen für unterschiedliche Warengruppen in Kraft. Neu geregelt wird auch die private Einfuhr von Tabakwaren in die Schweiz. Die Zollfreimenge für Zigarren wird von 50 auf 250 Stück erhöht, wie zum Beispiel 20 Minuten schreibt. Ab einem Warenwert von 300 Franken muss neu dafür immer Mehrwertsteuer bezahlt werden, unabhängig von den eingeführten Stückzahlen. Da die Tabaksteuer auf Zigarren im Vergleich zur Mehrwertsteuer kaum ins Gewicht fällt, dürfte die neue Regelung in der Praxis keine grossen Auswirkungen haben. Nur die freie Einfuhr von hochpreisigen Zigarren wird eingeschränkt. Die einfache 50-Stück-Freigrenze gilt in Zukunft also nicht mehr; durch die rote Türe und verzollen muss man neu ab 300 Franken Warenwert und / oder ab 250 Zigarren.

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