Passivrauchgesetz gilt ab Mai
Der Bundesrat hat die angepassten Ausführungsbestimmungen für das Passivrauch-Gesetz vorgestellt und über die Einführung des landesweit gültigen Rauchverbots am 1. Mai 2010 informiert (siehe Medienkonferenz und Pressemitteilung). Fünfzehn Kantone sind vom Gesetz nicht betroffen, weil sie bereits Regelungen eingeführt haben, die über die Vorgaben auf Bundesebene hinaus gehen.
Die neue Verordnung ist online noch nicht verfügbar, gemäss Radio DRS sollen ihr aber einige Zähne gezogen worden sein (u.a. fällt die geplante 80m2 Maximalgrösse von Fumoirs weg).