Rauchen in der Gastronomie: Schweiz und Deutschland entscheiden
In Deutschland herrscht ein für Aussenstehende nur schwer zu überblickendes Rauchverbotsdurcheinander. In jedem Bundesland gelten andere Regeln, und verschiedentlich wurden neue Gesetzesbestimmungen auch vor Gericht angefochten, mit unterschiedlichem Erfolg. Ein Termin, der etwas Klarheit bringen dürfte, steht am kommenden Mittwoch bevor. Dann entscheidet zum ersten Mal das Bundesverfassungsgericht über Rauchverbote in der Gastronomie. Die Welt schreibt («Die Gesetzlosen von Berlin»):
Am 11. Juni kommt es zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vordergründig geht es darum, ob in «Ein-Raum-Gastronomien» – Eckkneipen, Bars, die keine Möglichkeit haben, Raucherräume einzurichten – weiter gepafft werden darf. Doch für die Berliner Nachtgestalten geht es um nicht weniger als die Freiheit. Für ihre Wirte geht es um die nackte Existenz.
In der Schweiz steht die Einführung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen bevor. Letzte Woche ist das Gesetz wegen Zeitmangel aus dem Sessionsprogramm des Nationalrats geflogen. Neu ist es aber wieder traktandiert. Der Nationalrat nimmt diesen Mittwoch einen neuen Anlauf zur Beratung der noch strittigen Punkte.