Rauchverbot in Zürich gilt ab 1. Mai
Zürich führt das kantonale Rauchverbot zeitgleich mit dem (weniger strengen) Bundesgesetz ein. Die neuen Regeln gelten ab 1. Mai. Der Tages-Anzeiger über die einzige Ausnahme im Zürcher Gesetz:
Die Fumoirs dürfen maximal einen Drittel der Ausschankfläche einnehmen. Eine Bedienung ist erlaubt, allerdings nur, wenn das Personal der Arbeit ausdrücklich zustimmt, wie der Regierungsrat festhält.