Rauchverbote sind verfassungswidrig
Das Urteil der deutschen Bundesverfassungsgericht steht fest: Rauchverbote in der Gastronomie, die keine Ausnahmen zulassen, sind verfassungswidrig. In Einraumkneipen ohne Speiseangebot (Gastfläche kleiner als 75 m2) darf ab sofort wieder geraucht werden, ebenso in Diskotheken, sofern im Eingangsbereich klar gekennzeichnet ist, dass es sich um Raucherlokale handelt.