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Stand der Rauchverbotsdiskussion in der Schweiz

#VERSCHIEDENES #ZIGARREN 27. Juni 2006

Unter «Die Freiheit vom Rauchen und zum Rauchen» beschreibt die NZZ detailliert die aktuelle Situation der Rauchverbotsanstrengungen in der Schweiz. Ein kleiner Ausschnitt:

(…) An vorderster Front mit seinen Kampagnen gegen das Rauchen engagiert ist seit Jahren das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Immerhin ist man beim BAG realistisch genug, um eine völlig rauchfreie Schweiz nicht als illusionäres Ziel zu propagieren, und distanziert sich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche das Rauchen zu einem Anstellungshindernis oder gar einem Kündigungsgrund erklären will. (…)
27. Juni 2006, Neue Zürcher Zeitung
Die Freiheit vom Rauchen und zum Rauchen

Trend zu immer mehr Verboten des blauen Dunstes

Am Montag hat die Zürcher Lungenliga ihre Initiative für ein Rauchverbot in Gaststätten eingereicht. Dies ist der jüngste Schritt in einer ganzen Reihe von Vorstössen. Auf Bundesebene soll zudem der Nichtraucherschutz im Arbeitsrecht ausgebaut werden.

bbu. Raucher haben es zunehmend schwerer. In Bahnhöfen, Zügen, Flugzeugen, Kinos, immer öfter auch am Arbeitsplatz und in vielen Restaurants darf inzwischen keine Zigarette mehr angezündet werden. Im Vergleich zu den Zuständen vor noch zwei Jahrzehnten hat sich fast schon ein eigentlicher Kulturwandel ereignet. Weil inzwischen zwei Drittel der Bevölkerung Nichtraucher sind, dürfte die Einführung weiterer rauchfreier Zonen auch durchaus mehrheitsfähig sein.
Das Tessin als Vorreiter

Grundsätzlich zuständig für Massnahmen der Tabakprävention sind in der Schweiz die Kantone. In dieser Beziehung könnte dem Entscheid der Tessiner Stimmbürger eine Signalwirkung zukommen, sie haben im März dieses Jahres mit deutlichen 79,1 Prozent dem ersten generellen Rauchverbot in Gastrobetrieben zugestimmt. Die Befürworter hatten mit dem Hinweis auf die Erfahrungen im benachbarten Italien offenbar Erfolg. Dort gelten nämlich seit Januar die europaweit strengsten Anti-Raucher-Gesetze, die den blauen Dunst nicht nur in Restaurants und Bars, sondern in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen sowie in Büros verbieten. Damit werden selbst die für ihren weitgehenden Nichtraucherschutz bekannten USA noch in den Schatten gestellt. Massnahmen wie in Italien werden gegenwärtig auch in Frankreich von der Regierung erwogen. In Grossbritannien wird in Pubs und Klubs ab Mitte 2007 ein totales Rauchverbot gelten.
Zahlreiche kantonale Vorstösse

An Vorstössen in dieser Richtung mangelt es in der Schweiz auch nördlich der Alpen nicht. Im März stimmte der Zürcher Kantonsrat einem Postulat zu, das ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie in Kinos und Theatern verlangte. Ein Rauchverbot in Restaurants war dagegen Ende 2005 deutlich abgelehnt worden. Einen analogen Vorstoss hatte der bernische Grosse Rat dagegen Mitte 2005 mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten ganz knapp abgelehnt. Mehrere weitere Kantonsparlamente haben sich zumindest für rauchfreie öffentliche Räume ausgesprochen. Über ein Rauchverbot in Gaststätten werden die Zürcher Stimmberechtigten aber an der Urne entscheiden können. Die Lungenliga Zürich hat am Montag dieser Woche dazu eine kantonale Initiative eingereicht. Das Sammelresultat von 26 000 Signaturen des Volksbegehrens (für ein Zustandekommen wären 6000 Unterschriften ausreichend) spricht eine deutliche Sprache. Bei einer Abstimmung erwarte man ein ähnlich gutes Ergebnis wie im Kanton Tessin, erklärte denn auch Lungenliga-Präsident Otto Brändli.

Aber auch auf nationaler Ebene ist man keineswegs untätig. Auf Initiative von Felix Gutzwiller (fdp., Zürich) hat die Gesundheitskommission des Nationalrates strengere Schutzbestimmungen für Passivraucher verlangt. Der Bundesrat liess daraufhin abklären, inwieweit er entsprechende Richtlinien erlassen könnte. Der im Februar 2006 verabschiedete Bericht der Landesregierung liess deutlich erkennen, dass er die Stossrichtung der Nationalratskommission teilt: Die von Passivrauchen verursachten Kosten werden darin auf 500 Millionen Franken jährlich veranschlagt. Rauchverbote sollen in einer ersten Phase in die Bundespersonalordnung, ins Dienstreglement der Armee sowie in die Reglemente für bundeseigene Gebäude aufgenommen werden. Ein weitergehender Passivraucher-Schutz soll sodann im Arbeitsrecht verankert werden. Sogar ein spezielles «Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen» im öffentlichen Raum kann sich der Bundesrat vorstellen. Eingriffe in den Privatbereich der Bürger werden derzeit hingegen noch als «unangemessen» betrachtet. Bevor weitere Entscheide getroffen werden, soll zunächst der Abschluss der Arbeiten der entsprechenden Subkommission abgewartet werden.
Noch rauchen rund 30 Prozent

An vorderster Front mit seinen Kampagnen gegen das Rauchen engagiert ist seit Jahren das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Immerhin ist man beim BAG realistisch genug, um eine völlig rauchfreie Schweiz nicht als illusionäres Ziel zu propagieren, und distanziert sich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche das Rauchen zu einem Anstellungshindernis oder gar einem Kündigungsgrund erklären will. Gemäss den Zahlen des neuesten Tabakmonitorings ist der Raucheranteil insgesamt in der Schweiz in den letzten fünf Jahren leicht von 33 auf 30 Prozent zurückgegangen. Nach diesen Umfragen ging der Anteil der Zigarettenkonsumenten bei den 14- bis 19-Jährigen besonders markant von 31 auf 25 Prozent zurück – ein Eindruck, der für viele mit der Alltagswahrnehmung allerdings nicht übereinstimmt. Ziel sei eine Senkung der Raucherquote auf 20 bis 25 Prozent, heisst es beim BAG, wobei der Jugendschutz immer mehr im Vordergrund steht. Mittel dazu sind hohe Zigarettenpreise, das Verbot des Verkaufs an Minderjährige sowie Werbebeschränkungen.

Die laufenden Bestrebungen zur Schaffung von rauchfreien Räumen auf kantonaler Ebene werden vom BAG selbstverständlich unterstützt, und es wird unterstrichen, dass die Kantone dabei im Gleichklang mit der Politik des Bundes handeln. In einer Antwort auf eine Motion aus dem Nationalrat, welche eine stärkere Koordination der kantonalen Präventionsmassnahmen vor allem im Bereich der Alterslimiten forderte, hat der Bundesrat im November 2005 betont, dass die Bundesbehörden die bestehenden Plattformen zur interkantonalen Koordination nutzen würden, gleichzeitig aber hat er auch die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone bei Präventionsmassnahmen hervorgehoben.
Gastgewerbe unter Druck

Wohl am stärksten unter Anpassungsdruck durch die Vorstösse für Rauchverbote steht gegenwärtig das Gastgewerbe. Sein Dachverband Gastrosuisse hatte sich lange vehement gegen Verbote in Restaurants gewehrt. Der Ausgang der Abstimmung im Tessin hat aber zu einer dosierten Änderung der eigenen Haltung geführt. An der Delegiertenversammlung Ende Mai wurde beschlossen, dass Gastrosuisse sich kantonalen Rauchverboten weiter widersetzen und lediglich eine schweizweite Lösung akzeptieren will. Gleichzeitig werden die Mitglieder aber aufgefordert, rauchfreie Zonen in den eigenen Lokalen einzurichten. Für den Fall einer nationalen Regelung verlangt Gastrosuisse ein separates Gesetz, Übergangszeiten von zwei bis drei Jahren sowie Bestimmungen ohne Ausnahmen.

Dass sich anders als früher bald nicht mehr die Frage stellt, wo Rauchen verboten ist, sondern wo es noch erlaubt ist, sorgt auch für starke Emotionen. Bei der Debatte im Zürcher Kantonsrat war etwa von «Hexenjagd» auf und «Kreuzzügen» gegen die Raucher die Rede. Gleichzeitig wird weiter über die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens gestritten. Während in der permissiven Gesellschaft heute sehr unterschiedliche Lebensstile Akzeptanz finden, zögern beim Thema Rauchen Politiker nicht damit, der Allgemeinheit im Namen des «Volkswohls» Verhaltensvorschriften zu erlassen.
Juristische Finessen

Unter diesen Vorzeichen verlagert sich die Auseinandersetzung unvermeidlich auch auf die juristische Ebene. Exemplarisch dafür ist die Reaktion auf die hängige Volksinitiative für ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Räumen im Kanton Genf. Für den Genfer Rechtsprofessor Andreas Auer greift die Initiative zu stark in die persönlichen Freiheiten des Einzelnen ein und steht deswegen im Widerspruch zur Verfassung. Der Genfer Grosse Rat folgte dieser Argumentation aber nicht und erklärte die Initiative letzte Woche für gültig.

Die Volksabstimmung könnte sich aber verzögern, falls die Gegner den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. Dieses hat sich mit der Materie auch schon befassen müssen und dabei gezeigt, wie sehr der Schutz der Nichtraucher unter gleichzeitiger Nichtdiskriminierung der Tabakfreunde einer Quadratur des Kreises gleichkommt. In einem vom NZZ-Bundesgerichtskorrespondenten als «nicht ganz kohärent» bezeichneten Urteil vom Februar 2006 entschied das Bundesgericht nämlich, dass ein Arbeitgeber Nichtraucher unter seinen Angestellten nicht nur vor Passivrauch zu schützen habe, sondern auch vor blossen Belästigungen durch den blauen Dunst. Gleichzeitig betonte das höchste Gericht aber ohne weitere Erläuterung, dass der Arbeitgeber die Raucher nicht benachteiligen dürfe.
Kein Rauchverbot in Basler Beizen

Basel, 26. Juni. (sda) Die Basler Verwaltung soll völlig rauchfrei, der Verkauf vor Tabakwaren an Jugendliche verboten werden. Auf ein generelles Rauchverbot in Bars, Restaurants und Discos will die Regierung aber verzichten. Gemäss dem am Montag vor den Medien in Basel vorgestellten Massnahmenpaket setzt sie stattdessen auf die Eigenverantwortung der Wirte. Ein mit dem Wirteverband und dem Hotelier-Verein ausgearbeiteter Verhaltenskodex legt dazu genaue Ziele fest. Bis Ende 2007 müssen 60 Prozent aller Gastbetriebe Plätze für Nichtraucher anbieten, insgesamt müssen 30 Prozent aller Innenplätze rauchfrei sein. Ein Jahr später soll die Hälfte aller Plätze für Nichtraucher reserviert sein, und nur noch einer von zehn Betrieben soll kein spezielles Angebot für Nichtraucher haben dürfen. Ein Gesetz mit der gleichen Stossrichtung hat vergangene Woche schon der Landrat des Kantons Baselland verabschiedet.

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