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Tabakwerbeverbot im Internet: Verfügung gegen August Schuster GmbH

#ZIGARREN 27. Juni 2008

Die Lokalbehörden aus dem deutschen Bünde haben offenbar gestern den Zigarrenhersteller August Schuster aufgefordert, den Internetauftritt www.schustercigars.de abzuschalten. Aus der Ordnungsverfügung:

Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse gilt auch für Dienste der Informationsgesellschft, u.a. das Internt (§ 21 a Abs. 4 des vorläufigen Tabakgesetzes) (..). Nach meiner Recherche verstossen Sie mit Ihrem aktuellen Internetauftritt gegen das o.a. Tabakwerbeverbot.

Dazu nimmt Schuster auf der Website wie folgt Stellung:

Unsere Meinung nach entspricht unser Webauftritt der aktuellen Gesetzeslage, da wir keinerlei Produkt-Informationen darstellen. Es mag natürlich sein, dass die Behörde den Begriff Werbung neu interpretiert hat.

Schuster könnte das Problem lösen, indem sie kurzfristig einen Online-Shop aufschalten würden, der sich auch an Wiederverkäufer richten könnte (siehe Werbeverbot und Online-Shops). Wenn Schuster mutig ist, könnte dieser Fall auch zu einem Grundsatzurteil in Sachen Tabakwerbeverbot im Internet führen.

Update: Weitere Informationen zum Thema im Cigar Wiki.

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