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Umgehung von Rauchverboten: der Staat lässt sich nicht hinters Licht führen

#VERSCHIEDENES #ZIGARREN 27. April 2009

Das Schweizer Magazin Gastrofacts beschäftigt sich in der aktuellen Ausgabe mit den rechtlichen Aspekten von Raucherclubs und anderen Kreativlösungen zur Umgehung von Rauchverboten. Das Fazit von Rechtsanwalt Dr. Peter Theiler: Der Staat beurteilt Lösungen nach ihrem faktischen Charakter. Raucherclubs, die für jedermann offen stehen, können als «Rechtskonstruktion zur Gesetzesumgehung» qualifiziert werden:

Gesamthaft betrachtet darf unter dem Aspekt von Treu und Glauben nicht ein Gastronomie- bzw. Gewerbebetrieb geführt werden, in welchem entgegen den gesetzlichen Vorschriften geraucht werden kann.

Was im Artikel von Gastrofacts fehlt, ist ein Hinweis darauf, dass Raucherclubs ohnehin immer unter das Passivrauch-Gesetz fallen, sofern sie mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen.

Wer sich für das Thema Raucherclubs und Rauchverbote in der Gastronomie interessiert, findet im Beitrag «Zigarrenlounges – ein Blick auf gesetzlichen Regelungen» weitere Informationen.

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