Verlängerte Galgenfrist für Zigarren-Gastronomie
Über das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen wird gemäss aktualisiertem Sessionsprogramm des Nationalrats in der laufenden Sommersession nicht mehr beraten. Bis im Herbst dürfen wir also weiter in Bars und Lounges Zigarren geniessen – zumindest dort, wo noch keine kantonalen Verbote gelten.