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Zigarrenlounges – ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen

#ZIGARREN 12. November 2008

Im kommenden Jahr tritt das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Im Verbund mit kantonalen Gesetzen regelt es den zukünftigen Umgang mit Tabakrauch in öffentlichen Räumen und der Gastronomie. Konkret werden in den meisten Kantonen bediente Zigarrenlounges oder Fumoirs nicht mehr toleriert.

Gibt es, zum Beipiel über die Gründung eines Vereins, Möglichkeiten, die Regelungen zu umgehen? Ein Kollege der juristischen Fakultät hat sich für uns mit den Konsequenzen der neuen rechtlichen Situation für Zigarrenlounges auseinandergesetzt und nach Möglichkeiten gesucht, auch nach dem Inkrafttreten des Passivrauchgesetzes bediente Zigarren-Lokale zu betreiben.

Die vollständige Abhandlung kann hier heruntergeladen werden. Das Fazit: Das Schweizer Gesetz bietet kaum Spielraum. Lösungen, die mit Arbeitskräften im Auftragsverhältnis (z.B. über einen Catering-Anbieter) arbeiten, stehen auf einem wackligen Boden. Eine Vereinslösung, wie sie beispielsweise in Bayern von vielen Betrieben umgesetzt wurde, ist in der Schweiz ausgeschlossen.

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